Allgemeine Geschäftsbedingungen von TMEDIA für den Geschäftsbereich Software

§1 Geltungsbereich
(1) TMEDIA cross communications, Inh. Doris Teitge-Seifert, Ekkehardstr. 33, 78224 Singen (nachfolgend TMEDIA genannt) schließt Verträge mit
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für den Verträge über TMEDIA-Standardsoftware. Für Leistungen von TMEDIA, die nicht im
Zusammenhang mit TMEDIA-Standardsoftware stehen, können abweichende Bedingungen gelten.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. TMEDIA widerspricht deren Einbeziehung ausdrücklich, soweit die
Einbeziehung nicht individuell vereinbart wird.
(4) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Software.

§ 2 – Angebote, Vertragsschluss
(1) TMEDIA erbringt seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(2) TMEDIA stellt seine Leistungen ausschließlich dem jeweiligen Kunden zur Verfügung; der Kunde wird diese Leistungen seinerseits keinem Dritten
überlassen, auch nicht in Teilen oder auf Zeit, es sei denn, dass dies mit TMEDIA vereinbart wurde.
(3) Informationen auf der TMEDIA-Webseite, in E-Mails, Flyern, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln, die nicht an einen bestimmten Empfänger
gerichtet sind, stellen keine Angebote dar, sondern sind lediglich als Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
(4) An ein individuelles Angebot, das TMEDIA an einen bestimmten Empfänger richtet, hält sich TMEDIA vier Wochen ab Erstellungsdatum des
Angebots gebunden, wenn das Angebot keine abweichende Bindungsfrist nennt.
(5) Die bei Angebotserstellung aktuellen Lizenzbedingungen für die angebotene Software sind Bestandteil des Angebots.

§ 3 – Änderung von Kundendaten, Personenmehrheit als Kunde
(1) Der Kunde ist verpflichtet, TMEDIA jede Änderung vertragsrelevanter Daten unverzüglich mitzuteilen, insbesondere eine Änderung von Anschrift,
Firmierung oder der Vertretungsverhältnisse. Nimmt der Kunde zur Bezahlung von Rechnungen am Lastschrifteinzug teil, gilt dies auch für die
Bankverbindung.
(2) Sind mehrere Personen Vertragspartner auf Kundenseite, so sind sie gegenüber TMEDIA Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner jeglicher Ansprüche.
Für die Abgabe und den Empfang von Willenserklärungen und anderen Mitteilungen gilt gegenüber TMEDIA jede der Personen als durch
die übrigen Personen bevollmächtigt.

§ 4 – Entgelte, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
(1) Für die Entgelte gilt neben diesen AGB die bei Vertragsschluss gültige Preisliste, soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Alle Entgelte verstehen sich netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben.
(3) Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen ab Rechnungszugang. TMEDIA kann Rechnungen auch in elektronischer Form per E-Mail versenden.
(4) TMEDIA kann die Erbringung seiner Leistungen, insbesondere die Freischaltung von Software zur Nutzung durch den Kunden, von der vorherigen
Begleichung der Entgeltforderung abhängig machen. TMEDIA ist zur Vorleistung nicht verpflichtet.
(5) Einwendungen gegen eine Rechnung sind vom Kunden in Textform geltend zu machen binnen acht Wochen ab Rechnungszugang; nach Ablauf
dieser Zeit gilt der Rechnungsinhalt als richtig, wobei dem Kunden der Nachweis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese
Rechtsfolge bei Übersendung der Rechnung gesondert hingewiesen.
(6) Befindet sich der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung in Verzug, kann TMEDIA für eine Mahnung eine pauschale Bearbeitungsentschä-
digung in Höhe von 5,- EUR berechnen, wenn nicht der Kunde nachweist, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind; weitergehende
Verzugsfolgen bleiben unberührt.
(7) Haben die Parteien Zahlung mittels Lastschriftverfahren vereinbart, obliegt es dem Kunden, rechtzeitig für die Einzugsmöglichkeit zu sorgen.
Kosten, die TMEDIA durch eine vom Kunden zu vertretende Nichteinlösung entstehen, kann TMEDIA dem Kunden weiterberechnen.
(8) Der Kunde kann gegenüber Entgeltforderungen von TMEDIA nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 – Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
(1) Ist ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so hängt dessen Laufzeit von der Leistungsart und den näheren Vereinbarungen der Parteien ab. Als
Dauerschuldverhältnis im Sinne dieser AGB gelten insbesondere Lizenzvereinbarungen über die Nutzung von Software.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich ein für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossenes Dauerschuldverhältnis um die ursprüngliche
Vertragsdauer – höchstens jedoch um ein Jahr –, sofern keine Partei spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende gekündigt hat. Für die
Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Vertragspartner an.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt.
(4) Jede Kündigung erfordert Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgesehen ist.

§ 6 – Leistungsstörungen, Haftung
(1) Technische Fehler oder Leistungsausfälle wird der Kunde TMEDIA unverzüglich mitteilen, um eine umgehende Fehlersuche und -behebung zu
ermöglichen. Den Kunden trifft insofern eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht.
(2) Die Haftung des Anbieters für Vermögensschäden ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet
TMEDIA für Vermögensschäden nur bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). TMEDIA haftet hierbei nur für vorhersehbare
Folgen, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden kann.
(3) Unberührt bleibt die Haftung für Schäden, die keine Vermögensschäden sind, sowie für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz oder aus der
Übernahme einer Garantie.

§ 7 – Zurückbehaltungs-, Sicherungsrechte
(1) Zurückbehaltungsrechte können nur mit Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis begründet werden.
(2) TMEDIA behält sich sein Eigentum an allen gelieferten Sachen bis zu deren vollständiger Bezahlung durch den Kunden vor. Entsprechendes gilt
für Nutzungsrechte an Software oder anderem geistigen Eigentum des Anbieters.

§ 8 – Elektronische Datenverarbeitung
TMEDIA erhebt, speichert und bearbeitet zur Auftragsbearbeitung personenbezogene Daten des Kunden, darunter Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse.
Der Kunde erklärt dazu seine Einwilligung, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags einschließlich der Rechnungsstellung erforderlich ist.

§ 9 – Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
TMEDIA kann diese Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann insbesondere
dann bestehen, wenn technische Normen von Dritter Seite geändert oder weiterentwickelt werden, die eine Anpassung der Leistungen des
Anbieters erfordern. Die beabsichtigte Änderung wird TMEDIA dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt mitteilen.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Anderenfalls ist TMEDIA berechtigt, das Vertragsverhältnis
mit einer Frist von einem Monat in Textform gegenüber dem Kunden zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und die Kündigungsmöglichkeit
wird der Kunde in der Ankündigung besonders hingewiesen.

§ 10 – Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 78224 Singen, soweit es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft handelt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 11 – Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so soll dies nicht den Bestand der
übrigen Regelungen berühren. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.